Abmeldung
Abmeldung vom Instrumentalunterricht
Abmeldungen per Ende Schuljahr müssen bis 31. Mai schriftlich beim Musikschulsekretariat eingehen.
Teilen Sie die Abmeldung schriftlich oder telefonisch der Lehrperson mit. Diese leitet Ihr Anliegen, mit einer Bestätigung an Sie, direkt an das Musikschulsekretariat weiter. Bei Instrumentenwechsel gilt dies ebenso.
Bitte nehmen Sie mit der Instrumentallehrpersonen Kontakt auf.
Ohne rechtzeitige und vollständige Abmeldung bleibt der Schüler für das folgende Schuljahr angemeldet. Reglement der Musikschule § 523 – 525.
Abmeldung innerhalb des Schuljahres
Auf Ende des 1. Semesters (ca. 25. Januar) kann per 1. Dezember ein schriftliches Gesuch an die Leitung der Musikschule gestellt werden. Reglement der Musikschule § 525.
Termine | ||
Per Ende Schuljahr | bis 31. Mai | über Lehrperson, schriftlich (oder telefonisch) |
Per Ende 1. Semester | bis 1. Dezember | schriftliches Gesuch an musikschule@schulefrick.ch |
Das vollständige Reglement der Musikschule Frick finden Sie hier.
Verhindert, um am Unterricht teilzunehmen
Bei Krankheit des Schülers / der Schülerin
Wir bitten Sie, in erster Linie die Instrumentallehrperson zu informieren.
Abwesenheit des Schülers / der Schülerin
Informieren Sie die Instrumentallehrperson frühzeitig über den Ausfall. Es besteht keine Nachholpflicht. Bei frühzeitiger Meldung kann jedoch oft eine Lösung gefunden werden.