Abmeldung

Abmeldung vom Instrumentalunterricht

Abmeldungen per Ende Schuljahr müssen bis 31. Mai schriftlich beim Musikschulsekretariat eingehen.
Teilen Sie die Abmeldung schriftlich oder telefonisch der Lehrperson mit. Diese leitet Ihr Anliegen, mit einer Bestätigung an Sie, direkt an das Musikschulsekretariat weiter. Bei Instrumentenwechsel gilt dies ebenso.

Bitte nehmen Sie mit der Instrumentallehrpersonen Kontakt auf.

Ohne rechtzeitige und vollständige Abmeldung bleibt der Schüler für das folgende Schuljahr angemeldet. Reglement der Musikschule § 523 – 525.

Abmeldung innerhalb des Schuljahres
Auf Ende des 1. Semesters (ca. 25. Januar) kann per 1. Dezember ein schriftliches Gesuch an die Leitung der Musikschule gestellt werden. Reglement der Musikschule § 525.

Termine    
Per Ende Schuljahr bis 31. Mai über Lehrperson, schriftlich (oder telefonisch)
Per Ende 1. Semester bis 1. Dezember schriftliches Gesuch an musikschule@schulefrick.ch

 

Das vollständige Reglement der Musikschule Frick finden Sie hier.

Verhindert, um am Unterricht teilzunehmen

Bei Krankheit des Schülers / der Schülerin
Wir bitten Sie, in erster Linie die Instrumentallehrperson zu informieren.

Abwesenheit des Schülers / der Schülerin
Informieren Sie die Instrumentallehrperson frühzeitig über den Ausfall. Es besteht keine Nachholpflicht. Bei frühzeitiger Meldung kann jedoch oft eine Lösung gefunden werden.