Abmeldung

Abmeldung vom Instrumentalunterricht bis 31. Mai 2023. Teilen Sie die Abmeldung auf Ende Schuljahres per Mail oder telefonisch der Lehrperson mit. Diese leitet es, mit einer Bestätigung an Sie, direkt an das Musikschulsekretariat weiter. Bei Instrumentenwechsel gilt dies ebenso.

Bitte nehmen Sie mit der Instrumentallehrpersonen Kontakt auf.
Ohne rechtzeitige und vollständige Abmeldung bleibt der Schüler für das folgende Schuljahr angemeldet. Reglement der Musikschule § 523 – 525.

Abmeldung innerhalb des Schuljahres Auf Ende des 1. Semesters (ca. 25. Januar) kann per 1. Dezember ein schriftliches Gesuch an den Schulleiter Musikschule gestellt werden. Reglement der Musikschule § 525.

Abmeldung bei Krankheit des Schülers Wir bitten Sie, in erster Linie die Instrumentallehrperson zu informieren.

Abwesenheit des Schülers Wir bitten Sie, die Instrumentallehrperson frühzeitig zu informieren. Es besteht keine Nachholpflicht. Bei frühzeitiger Meldung kann jedoch oft eine Lösung gefunden werden.