Organisations­struktur der Musikschule Frick

Gemeinde Frick Frick ist die Zentrumsgemeinde der Musikschule. Der Gemeinderat Frick entscheidet über Reglementsänderungen und finanzielle Aspekte der Musikschule Frick. Die angeschlossenen Gemeinden werden dazu vorgängig angehört.

Angeschlossene Gemeinden 14 Gemeinden im Einzugsgebiet von Frick haben sich der Musikschule durch einen Gemeindeversammlungsbeschluss angeschlossen.

Kanton Im Rahmen der Verordnung über den Instrumentalunterricht gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons.

Gemeinderat Frick Er ist das strategische Organ der Musikschule Frick, beaufsichtigt sie in allen Belangen und ist Anstellungsbehörde der Instrumentallehrpersonen.

Sekretariat Musikschule Das Musikschulsekretariat in Frick ist die Drehscheibe unserer Musikschule und ist insbesondere zuständig bei Fragen über Instrumentenangebot, Preise, Adressen, Schulgeldrechnungen, Anmeldungen sowie für Auskünfte allgemeiner Art.

Schulleiter Musikschule Der Musikschulleiter ist zuständig für die personelle, operative und pädagogische Führung der Musikschule. Er Ist Teil des Schulleitungsteams von Frick und untersteht dem Gemeinderat Frick. Seine Aufgaben sind im Pflichtenheft des Musikschulreglements geregelt.

Ortsschulleiter, Ortsschulleiterin In jeder Gemeinde ist im Auftrag der Gemeinde und der Musikschule eine Ortsschulleitung für die organisatorischen Belange vor Ort zuständig. Die Aufgaben sind im Pflichtenheft des Musikschulreglements umschrieben. Zweimal jährlich werden die Aufgaben an einer Sitzung koordiniert.

Instrumentallehrpersonen Die Basis unserer Musikschule sind unsere Instrumentallehrpersonen zusammen mit ihren Schülern. Sie prägen den Musikschulalltag auf vielfältige und kreative Weise und beteiligen sich aktiv an der Schulentwicklung. Ihre Aufgabe ist im Pflichtenheft des Musikschulreglements beschrieben.

Pro Musica Der Verein zur Förderung der Musikschule Frick bezweckt, die Musikschule in der ganzen Region in ihren Zielen und Aktivitäten zu unterstützen und zu fördern. Er fördert insbesondere Vorhaben, welche von der öffentlichen Hand nicht oder nur teilweise unterstützt werden können. (Art. 2 der Vereinsstatuten)